AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag

Geschäftsadresse und Dienstleistungen

3RD/ROOM – Aquaro & Milinevska Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Leopoldstr. 16, 40211 Düsseldorf

– nachfolgend als Servicedienstleister bezeichnet

Folgende Bedingungen gelten für jeden Miet-, Service, oder sonstigen Vertrag mit 3RD/ROOM und gelten durch

Vertragsunterschrift als vereinbart.

1. Vertragsgegenstand

Der Servicedienstleister stellt dem Kunden gegen Entrichtung eines monatlich zu entrichtenden Entgelts eine Geschäftsadresse zur Verfügung. Der Kunde kann als Geschäftsadresse Leopoldstr 16, 40211 Düsseldorf angeben. Die Adresse darf nicht als Privatadresse / Meldeadresse verwendet werden. Was eine „Geschäftsadresse“ im Sinne dieses Vertrags ist, soll sich allein aus den Leistungsbestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags bestimmen. Weitere Eigenschaften außerhalb des schriftlichen Vertrags sind nicht vereinbart.

Die Parteien gehen nicht davon aus, dass es sich um keine ladungsf.hige Anschrift handelt. Die rechtliche Prüfung, ob die Nutzung der hier angebotenen Gesch.ftsadresse für den Kunden ganz oder teilweise unzul.ssig ist und ob er diese im Rechtsverkehr gegenüber Dritten, wie z.B. Behörden, Gerichten, Verbrauchern, Geschäftspartnern verwenden darf, obliegt allein dem Kunden. Der Servicedienstleister bietet dem Kunden darüber hinaus weitere Serviceleistungen an. Der Umfang der Servicedienstleistungen richtet sich nach der abzuschließenden individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Das Entgelt für die vom Servicedienstleister vertragsgemäß erbrachten Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Serviceleistung – hier nachfolgend: Preisliste genannt.

Zur Bewirkung der Leistung schaltet der Servicedienstleister Dritte ein – z.B. Post, Paketdienste, Frachtführer, Spediteure, Lagerunternehmen; auch Caterer, Servicekräfte / Bedienungen, Lieferanten von Getränken, Verleiher von Geschirr, Tischen.

Sofern in der Preisliste nicht ausdrücklich abweichende Bestimmungen bezüglich einzelner Leistungsarten enthält, sind vom Kunden auch die Kosten zu tragen, die dem Servicedienstleister für die vereinbarte Leistung von eingeschalteten Dritten als Kosten in Rechnung gestellt werden. Kosten Dritter sind zum Beispiel Portokosten, Paketdienstkosten, Speditions- / Frachtführerkosten, Kosten der Einlagerung,) Kosten des Caterings, Leihgebühren von Einrichtungsgegenst.nden, Kosten für Essen, Getränke usf..

Nur weil Positionen auf der Preisliste aufgeführt sind, begründet dies noch keine Leistungspflicht des Servicedienstleisters. Hinzu kommt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich ein Preis inklusive Umsatzsteuer angegeben wird. Sämtlich in Rechnung gestellte Leistungen sind im Voraus zu begleichen.

2. Postdienstleistungen

Der Servicedienstleister stellt dem Kunden entgeltlich für die Dauer des Vertrags eine Briefempfangseinrichtung, in der Regel in Form eines Briefkastens zur Verfügung. Diese ist innerhalb der regelmäßigen Postzustellungszeiten für das Einlegen von Briefen zugänglich. Der Briefkasten wird vom Servicedienstleister regelm..ig geleert. Einen eigenen Schlüssel zum Briefkasten erhält der Kunde nicht.

Die genauen Leistungen im Zusammenhang mit dem Empfang von Zusendungen werden zwischen den Vertragspartnern im einzelnen in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Warensendungen, Pressesendungen, Buchsendungen, Pakete, Päckchen oder ähnliches können nur nach gesonderter Absprache und gegen weiteres Entgelt entgegengenommen werden.

Die Aufbewahrung oder Weiterleitung von Postsendung erfolgt nach Vereinbarung mit dem Kunden gegen ein zu vereinbarendes Entgelt. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste bei Erbringen der Leistung. Die Menge der wöchentlich entgegenzunehmenden Briefsendungen kann vom Servicedienstleister auf das bei einem üblichen Bürobetrieb zu erwartende Maß begrenzt werden. Die maximale Aufbewahrungsdauer von an den Kunden adressierten Briefzusendungen beim Servicedienstleister beträgt 24 Werktage. Andere Zusendungen werden maximal 7 Werktage aufbewahrt.

3. Weitere Serviceleistungen

Der Servicedienstleister bietet nach Verfügbarkeit auch weitere Servicedienstleistungen an. Die Aufnahme in die Preisliste begründet keinen Anspruch darauf, die Serviceleistung auch in Anspruch nehmen zu k.nnen. Es besteht kein Anspruch des Kunden darauf, dass Räumlichkeiten zur Nutzung bereitgehalten werden, sofern der Kunde keine Vereinbarung über einen zugesagten Büroarbeitsplatz mit dem Servicedienstleister getroffen hat. Durch das überlassen von Räumlichkeiten zur Nutzung entsteht kein Miet- oder Pachtvertrag, vielmehr werden dem Kunden die Räumlichkeiten ähnlich wie bei einem Beherbergungsvertrag im Gaststätten- oder Hotelgewerbe zur Inanspruchnahme der vereinbarten Serviceleistungen des Servicedienstleisters überlassen.

Die allgemeinen Flächen (z. B. Flur, Küche, Rezeption, Sanitäranlagen) werden von weiteren Kunden und dem Servicedienstleister gemeinschaftlich genutzt. Eine Nutzung ist nur im Rahmen des vereinbarten Büronutzungs- oder Konferenznutzungszwecks zulässig. Die Räumlichkeiten und s.mtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Weitere Kunden des Servicedienstleisters dürfen in Ihrer Büro- und Konferenznutzung nicht beeinträchtigt werden. Es gilt das wechselseitige Rücksichtnahmegebot.

Die Anzahl der Nutzer bei der Buchung eines Konferenzraums oder von Räumlichkeiten zu Veranstaltungszwecken ist vorher anzugeben und darf eine angemessene Anzahl nicht übersteigen; über die zulässige Anzahl entscheidet im Zweifel der Servicedienstleister nach billigem Ermessen. Sofern eine Mitnutzung von Büroräumen vereinbart wurde, darf der Kunde keinen Nutzer oder keinen Mitarbeiter des Servicedienstleisters an der Mitnutzung hindern. Die Nutzung durch den Kunden ist nur zu den vereinbarten Zeiten möglich. Sie wird ohne eine gesonderte Vereinbarung in Textform durch die jeweils geltenden Betriebszeiten des Servicedienstleisters zeitlich begrenzt. Eine Untervermietung oder überlassung der Räumlichkeiten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Servicedienstleisters. Rauchen oder der Konsum alkoholischer Getr.nke ist nicht zulässig. Haustiere oder andere Tiere sind zulässig, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde.

Vom Kunden mitgebrachte elektrische Geräte dürfen nicht in den Räumlichkeiten des Servicedienstleisters betrieben werden. Vom Nutzungsverbot elektrischer Geräte ausgenommen sind Büro-PCs , Notebooks und Tabletts, sofern diese den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Arbeitspl.tzen entsprechen und betriebssicher eingesetzt werden. Für die Nutzung anderer Geräte ist eine vorherige Einwilligung einzuholen.

Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu einem WiFi oder einem vorhandenen LAN / Netzwerk. Selbst wenn ein solcher Zugang in der Vergangenheit gewährt worden sein mag, begründet das für die Zukunft keinen Anspruch auf Nutzung. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Sofern ein Zugang zum Internet gewährt werden sollte, richtet sich die Nutzung nach der jeweils geltenden LAN / WLAN – Nutzungsordnung. Die Nutzung kann vom Servicedienstleister für alle Nutzer oder auch für einzelne Nutzer jederzeit auch ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Von Ansprüchen Dritter aus einer widerrechtlichen oder nach dem ersten begründeten Anschein widerrechtlichen Nutzung eines gewährten Zugangs wird der Servicedienstleister vom Kunden, der das Angebot genutzt hat, frei gestellt. Dies gilt auch für erforderliche Rechtsabwehrkosten bei einer solchen Nutzung. Ein Vorschuss für erwartbare Kosten der Rechtsabwehr und auf begründete Schadensersatzansprüche Dritter kann vom Kunden verlangt werden. Der Daten-Traffic wird im Rahmen der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Servicedienstleisters gespeichert. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung. Der Kunde verpflichtet sich, dem Servicedienstleister bei der Aufklärung einer behaupteten widerrechtlichen Nutzung in jedem Verfahrensstadium, aber vor allem bei einem Rechtsstreit nach Möglichkeit zu unterstützen und zur Sachaufklärung dienliche Auskünfte zu erteilen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Räumlichkeiten zu verändern oder ohne Absprache mit dem Servicedienstleister die Einrichtung umzustellen oder zu entfernen oder Einrichtungsgegenstände hinzu zu fügen oder zu entfernen. Auch während der Nutzung einzelner ausschließlich vom Kunden genutzter Räume hat der Servicedienstleister ein Betretungsrecht, sofern hierdurch die berechtigten Nutzungsinteresse des Kunden nicht übermäßig beeinträchtigt werden und der Servicedienstleister ein berechtigtes Interesse geltend macht (z.B. Wartungsarbeiten, technische Kontrolle, Gefahrbeseitigung). Nach Möglichkeit wird der Servicedienstleister dies vorher ankündigen.

Während der Nutzungszeiten kann der Servicedienstleister Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung oder Modernisierung der Räumlichkeiten durchführen lassen, sofern hierdurch die Nutzung des Kunden nicht faktisch unmöglich gemacht wird. Der Servicedienstleister kündigt solche Arbeiten nach Möglichkeit vorher an. Dies gilt nicht, wenn Gefahr in Verzug besteht.

Der Servicedienstleiter ist berechtigt, dem Kunden einen anderen Platz oder ein anderes Büro zuzuweisen, wenn diese in Art, Größe und Ausstattung der bisherigen Räumlichkeit entspricht und die vertragliche Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Die beabsichtigte Umsetzung ist mit einer angemessenen Frist von in der Regel fünf Werktagen mitzuteilen. Die Mitteilungsfrist kann auch kürzer sein, wenn Gefahr in Verzug besteht oder anders erhebliche Störungen bei der Nutzung nicht auszuschließen sind und der Servicedienstleister nicht in der Lage ist, die St.rungen zu beseitigten (z.B. nach dem Mietvertrag zulässige Modernisierungen durch den Hauptvermieter oder Arbeiten durch die Netzgesellschaften, Ausfall des Stroms, Lärm durch Arbeiten anderer in der Nachbarschaft).

Ein Anspruch des Kunden darauf Schilder aufzustellen oder anzubringen besteht nur soweit und in dem Umfang wie dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde erhält bei entsprechender gesonderter Vereinbarung ein abschließbares Fach (Locker) zur Lagerung seiner pers.nlichen Gegenstände. Hierin sind keine Wertsachen oder geschäftlich bzw. persönlich wertvollen oder bedeutsamen Gegenstände, Datenträger oder Urkunden einzuschließen. Eine Haftung für vom Kunden trotz dieser Obliegenheit vom Kunden dort eingeschlossener Sachen kann nicht übernommen werden. Jeder Kunde hat seine Wertsachen, Arbeitsger.te und wichtigen Gegenst.nde oder Urkunden selbst vor Wegnahme oder Zerst.rung zu schützen, da sein Arbeitsbereich in der Regel für Dritte offen zug.nglich ist.

Von den vorgenannten Haftungsausschlüssen unberührt bleibt die Haftung des Servicedienstleiters nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese in diesem Vertrag nicht wirksam beschränkt wurde.

4. Vertragslaufzeit, Vertragsende, Kündigung des Sepa-Mandats

Der Vertrag wird auf eine unbefristet geschlossen, sofern keine Vertragszeit ausdrücklich vereinbart wurde. Der Servicedienstleister erbringt seine Leistungen zum vereinbarten Termin. Postsendungen werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weitere 24 Werktage für den Kunden durch den Servicedienstleister aufbewahrt. In diesem Zeitraum holt der Kunden die Postsendungen ab. Auf Wunsch des Kunden und nur gegen Vorkasse werden die Zusendungen auf Gefahr und Kosten des Kunden an den Absender zurückgesandt oder an eine vom Kunden angegebene Anschrift weitergeleitet.

Der Servicedienstleister kann nach Ablauf der 24 Werktage Aufbewahrungsfrist die Postsendungen vernichten. Sofern der Servicedienstleister eine bekannte Kontaktmöglichkeit in Form einer Adresse, einer Rufnummer oder einer E-Mail-Adresse des Kunden hat, wird er den Kunden unter Hinweis der bevorstehenden Vernichtung auffordern, die bei ihm vorhandenen Zusendungen unverzüglich abzuholen.

Nach Beendigung des Vertrags eingehende Zusendungen nimmt der Servicedienstleister nicht mehr an.

Leistungen nach Beendigung des Vertrags oder nach Kündigung oder Widerruf des Sepa-Mandats wird der Servicedienstleister nur gegen Vorkasse erbringen.

Nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Geschäftsadresse in irgendeiner Form im Rechts- oder Geschäftsverkehr zu verwenden. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Geschäftsadresse nicht mehr in öffentlichen Registern oder Adress-Verzeichnissen nutzt oder von Dritten genutzt wird.

Verwendet der Kunde die ihm überlassene Adresse auch nach Vertragsende weiter oder duldet er trotz Hinweis in Textform die Nutzung durch Dritte in Verzeichnissen oder Registern steht dem Servicedienstleister hierfür ein Schadensersatz zu. Dieser wird von den Parteien in Höhe von (75 Prozent) des bisherigen monatlichen Entgelts beziffert. Ein höherer oder niedriger Schaden kann von den Parteien behauptet und unter Beweis gestellt werden.

Macht der Servicedienstleister Schadenersatzansprüche geltend, liegt darin keine Genehmigung der unberechtigten Nutzung; die Geldendmachung von entsprechenden Unterlassungsansprüchen bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass durch Weiternutzung einer Räumlichkeit des Servicedienstleisters durch einen Kunden nach Beendigung des Vertrags kein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit zustande kommt. Vorsichtshalber widerspricht der Servicedienstleister hiermit ausdrücklich einer Begründung eines solchen Mietverhätnisses durch Nutzungsfortsetzung nach Vertragsende. Bei einer Weiternutzung nach Vertragsschluss wird zumindest die vorher vertragliche Vergütung nach der gültigen Preisliste als Nutzungsentsch.digung für die unberechtigte Inanspruchnahme der Leistungen f.llig.

5. Kündigung

Die Vertragspartner können das Vertragsverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des Monats in Textform kündigen. Ein Vertragsverhältnis, das ausdrücklich nur für die Dauer von einem Monat geschlossen wurde, endet auch ohne Kündigung mit dem Ablauf der Monatsfrist. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom jeweiligen Vertragspartner benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.

Jeder Vertragspartner kann das Vertragsverhältnis zudem aus wichtigem Grund in Textform fristlos kündigen. In der Regel setzt dies eine formlose Abmahnung des Vertragspartners wegen des Verhaltens voraus. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn ein Partner illegale Zwecke mit seiner Geschäftstätigkeit verfolg oder Straftaten begeht, so dass auch geschäftliche Interessen des anderen Vertragspartners beeinträchtigt werden könnten.

Ein wichtiger Grund ist auch darin zu sehen, dass

– der Kunde trotz Aufforderung die gemäß vertraglicher Vereinbarung erforderlichen Identifikationsunterlagen (z.B. Personalausweis, Reisepass, Registerauskünfte) nicht oder nicht in der verlangten beglaubigten Form vorlegt,

– der Kunde gegenüber dem Servicedienstleister trotz Aufforderung erforderliche Auskünfte über gemäß HGB oder gemäß anderer gesetzlicher Normen in ein Register einzutragende Tatsachen nicht, unvollständig oder falsch macht und dadurch für den Servicedienstleister eine angesichts der vereinbarten vertraglichen Leistungen nicht hinnehmbare Unsicherheit über die Vertretungsberechtigung auf Seiten des Kunden eintritt,

– der Kunde trotz Aufforderung die gemäß  Geldwäschegesetzt (GwG) erforderlichen Angaben nicht vollständig macht, so dass der Servicedienstleister seinen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13, Buchstabe c GwG folgenden Rechtspflichten als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz nicht ordnungsgemäß nachkommen kann oder in die Gefahr kommt, diesen nicht ordnungsgemäß nachkommen zu können.

– dass der Kunde die für ihn eingehende Post nicht fristgerecht abholt,

– keine Adresse oder keine empfangsbereite Adresse, die von der hier bereit gestellten Geschäftsadresse verschieden ist, zur Weiterleitung benennt,

– die erforderlichen Kosten und Entgelte trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt und der Rückstand nicht nur unerheblich ist,

– der Kunde die Geschäftsadresse Dritten zur Zusendung von Postsendungen überlässt (z.B. mittels „c/o“ – Bezeichnung),

– der Kunde Raumnutzungsleistungen des Servicedienstleisters (z.B. Büroarbeitsplatz, Konferenzraum) Dritten überlässt oder

– der Kunde die Einrichtungen des Servicedienstleisters nicht unerheblich beschädigt und deren Betrieb beeinträchtigt (z.B. Nutzung eines bereitgestellten Netzwerks für Spam-Mailing, erhebliche Verletzungen der Lan/Wlan-Nutzungsordnung, erhebliche Verletzung der Hausordnung / Nutzungsordnung).

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Hauptmietvertrag des Servicedienstleisters mit seinem Vermieter beendet wird.

Ein wichtiger Grund liegt nicht in einer Verhinderung des Kunden aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen, sofern diese nicht vom Servicedienstleister zu vertreten ist.

Besondere Stornierungsbedigungen gelten für die Buchung von Konferenz-Event-Veranstaltungsräumen. 

Hier wird der vollständige Rechnungsbetrag erstattet, wenn eine schriftliche Stornierung 5 Werktage vor Buchungstag erfolgt. Es gibt weder eine Rückerstattung noch eine Gutschrift bei einer Stornierung weniger als 5 Werktage vom Buchungstermin. 

Jeder Vertragspartner kann das Vertragsverhältnis zudem aus wichtigem Grund in Textform bis zu 48 Stunden kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt  z.b vor, wenn außerordentliche Umwelteinflüsse, wie Naturkatastrophen (darauffolgenden z.b. Flugstornierungen, etc ) die Veranstaltung unmöglich machen. Wenn die erforderlichen Kosten und Entgelte trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt und der Rückstand nicht nur unerheblich ist. 

Ein wichtiger Grund liegt nicht in einer Verhinderung des Kunden aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen, sofern diese nicht vom Servicedienstleister zu vertreten ist.

6. Erteilen und Benutzen von Vollmachten – Rechte und Pflichten für die Vertragspartner

1. Wenn der Kunde dem Servicedienstleister eine rechtsgesch.ftliche Vollmacht erteilt, kann der Servicedienstleister für den Kunden neben der Entnahme aus dem Briefkasten folgende Sendungen entgegennehmen:

Briefe aller Art

P.ckchen

Presseerzeugnisse

Pakete

Warensendungen

Express-Sendungen

Pakete und Warensendungen / Speditionslieferungen werden aber nur bis zu einem Gewicht von maximal 5 kg entgegengenommen. Die Gr..e darf 60x30x15 cm nicht überschreiten. Größere oder schwere Sendungen werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung in Textform entgegengenommen.

2. Von der vorgenannten Vollmacht (hier Ziffer 1) wird ausdrücklich nicht der Empfang von Postzustellungsaufträgen oder sonstiger mit Zustellungsurkunden zugestellten Schreiben erfasst.

Hierzu gehören beispielsweise:

Bestimmte Gerichtsschreiben (z.B. Klagen, Mahnbescheide usf.); Bestimmte Behördenschreiben (z.B. Bescheide, auch Bußgeldbescheide, Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung, Zwangsmaßnahmen); Schreiben von anderen mittels förmlicher Zustellung zugestellt, z.B. gemäß § 132 Abs. 1 BGB.

Für die vorgenannten Zustellungen bedarf es bei einer persönlichen Entgegennahme einer Bevollmächtigung im Sinne des § 171 ZPO (Zivilprozessordnung). Eine solche ist nur anzunehmen, wenn diese als solche ausdrücklich in der Bevollmächtigungsurkunde des Kunden bezeichnet wird. Auch Einschreiben werden persönlich nur nach entsprechender Bevollmächtigung entgegengenommen. Einschreiben oder amtliche / gerichtliche Schreiben, Zusendungen von Gerichtsvollziehern, die in den Briefkasten eingelegt werden, werden vom Servicedienstleister wie normale Briefzustellungen (Standardbriefe) behandelt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Behandlung jener Zusendungen zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart worden ist.

3.

3. 1 Den Servicedienstleister trifft keine rechtliche Verpflichtung Schriftstücke, die eine Empfangsbevollm.chtigung gem.. Åò 171 ZPO voraussetzen und auch solche, die f.rmlich zugestellt werden, in Empfang zu nehmen, wenn keine entsprechende ausdrücklich als solche bezeichnete Vollmacht („Vollmacht gem.. Åò 171 ZPO“) vom Kunden erteilt wurde. Der Servicedienstleister kann die Annahme verweigern. Das gilt auch für Einschreiben, die er pers.nlich entgegen nehmen soll.

3.2 Ob eine Zustellung, selbst wenn eine entsprechenden Bevollm.chtigung des Servicedienstleisters gem.. Åò 171 ZPO vorliegt, an der Geschäftsanschrift bewirkt werden kann, ist vom Kunden rechtlich zu prüfen; gegebenenfalls muss er sich hierzu rechtlichen Rat von einem entsprechenden Berufsträger einholen.

3.3 Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass neben der Einlegung eines Schreibens in den Briefkasten nach einer weit verbreiteten rechtlichen Meinung auch eine persönliche Übergabe eines an den Kunden adressierten Schreibens an den Servicedienstleister ausreichen kann, um eine Zustellung an den Kunden zu bewirken, selbst wenn sich die Vollmacht nur auf die Entgegennahme von normalen Postsendungen erstreckt. Eine solche Vollmacht gemäß Ziffer 6.1 dieser Regelung über Vollmachten reicht daher aus, um womöglich auch wirksam Zustellungen durch Dritte an den Kunden selbst zu bewirken, selbst dann wenn keine Vollmacht gemäß hier Ziffer 6.2 (Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen) erteilt worden ist. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt und auch andere negative Rechtswirkungen für den Kunden erzeugt werden. Der Kunde wird sich rechtlich selbst informieren und nur dann die Dienste des Servicedienstleisters in Anspruch nehmen (z.B. einen Briefkasten mit seinem Namen / seiner Firma beauftragen) oder dem Servicedienstleister eine Vollmacht gemäß hier Ziffer 6.1 erteilen, wenn er bereit ist, gegebenenfalls das Risiko, dass Zustellungen an ihn bewirkt werden, zu tragen und entsprechende Vorkehrungen trifft, die geeignet sind, Sch.den von sich abzuwenden.

Es ist liegt nicht im Pflichtenkreis des Servicedienstleister zwischen normalen Sendungen und Zustellungen zu unterscheiden. Der Servicedienstleister und der Kunde können bestimmte kostenpflichtige Leistungen des Servicedienstleisters in Bezug auf Zustellungen vereinbaren; hierzu bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

4. Der Servicedienstleister kann es aus berechtigten Gründen verweigern, Gebrauch von einer ihm erteilten Vollmacht zu machen, dies gilt insbesondere, wenn ihm keine Vollmachtsurkunde im Original übergeben wird. Eine Vollmachtsurkunde ist dem Servicedienstleister immer im Original zu übergeben.

5. Der Servicedienstleister kann die Vornahme von Handlungen verweigern (z.B. die Übergabe von Postsendungen für den Kunden an Dritte, Auskunftserteilung gegenüber Dritten), wenn ihm von dem Dritten keine entsprechende Vollmacht im Original vorgelegt wird oder der Dritte sich nicht ausweisen kann und die Speicherung folgender Daten nicht erm.glicht (vollst.ndiger Name, Anschrift, Staatsangeh.rigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort).

6. Vollmachten, die den Servicedienstleister bevollmächtigen, sollen auf den Namen eines oder aller GbRGesellschafter ausgestellt werden. Vollmachten, die auf die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) lauten, bevollm.chtigen im Zweifel jeden Gesellschafter zur Einzelvertretung. Der Servicedienstleister ist berechtigt Untervollmacht zu erteilen, wenn dies in dem ihm erteilten Vollmachten nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder eingeschr.nkt wurde.

7. Empfang von Briefsendungen und Abholung bzw. Weiterleitung

a) Der zur Verfügung gestellte Briefkasten (eine ausreichend aufnahmef.hige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen) wird vom Servicedienstleister von montags bis freitags entleert. Am Samstag findet in der Regel keine Entleerung statt. Der Briefkasten kann zugleich auch dem Empfang von Briefsendungen anderer Kunden oder des Servicedienstleisters dienen.

b) Die Postsendungen jeglicher Art müssen vom Kunden sp.testens bis zum siebten Werktag nach Eingang an den Werktagen Montag bis Freitag innerhalb der Geschäftszeiten des Servicedienstleisters in dessen Geschäftsräumen am Ort des Briefkastens abgeholt werden. Samstag gilt als Werktag, an diesem Werktag kann die Post aber nicht abgeholt werden. Die jeweils geltenden Gesch.ftszeiten des Servicedienstleisters k.nnen bei diesem erfragt werden bzw. auf einer seiner Internetpr.senzen ersehen werden. Wird die Post vom Kunden nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, so können Lagerkosten entstehen Der Zeitpunkt ab wann nach Eingang der Post beim Servicedienstleister Lagerkosten entstehen und die H.he ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Zugangs beim Servicedienstleister aktuellen Preisliste.

c) Für Postsendungen, die nicht Briefe sind, erhebt der Servicedienstleister entsprechend der vorhergehenden Regelung eine gesonderte Lagergebühr, die sich hinsichtlich dem Zeitpunkt ab wann und der Höhe der Lagerkosten nach der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Zugangs beim Servicedienstleister richtet.

d) Für P.ckchen, Pakete und Warensendungen kann der Servicedienstleister die Frist zur Abholung durch eine Erkl.rung in Textform auf 3 Werktage nach dem Zugang beim Servicedienstleister verkürzen. Dies gilt insbesondere für sperrige oder schwere Zusendungen. Der Servicedienstleister kann für diese Zusendungen die Frist gegenüber einzelnen Kunden grundsätzlich auf 3 Werktage verkürzen.

e) Der Kunde kann in Textform eine kostenpflichtige Versendung der eingegangenen Sendungen an einen anderen Ort beauftragen. Dies erfolgt nach gesonderter Abrechnung gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Dabei entstehende Kosten beauftragter Dritter (Postdienstleister, z.B. DHL, UPS, DPD oder Spediteure / Frachtführer) sind vom Kunden zu tragen. Die Kosten und Entgelte für die Leistung können vom Kunden im Voraus verlangt werden.

f) Dritte können w.hrend der Öffnungszeiten der Geschäftsräume des Servicedienstleisters für den Kunden Postsendungen abholen, wenn sie zuvor in Textform benannt wurden und sie bei Abholung der Postsendungen eine auf sie lautende schriftliche Vollmacht des Kunden im Original vorlegen können. Auf Verlangen des Servicedienstleister hat sich die Person durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Folgenden Daten hinsichtlich der Identit.t der bevollm.chtigten Person k.nnen vom Servicedienstleister gespeichert werden: Name, Anschrift, Nummer des Ausweisdokuments. Eine Ablichtung des Ausweises und der Vollmacht unter Schw.rzung nicht erforderlicher Daten muss auf Verlangen des Servicedienstleisters erm.glicht werden.

g) Dem Servicedienstleister dürfen dadurch, dass Post befördernde Unternehmen Postsendungen in den Briefkasten des Kunden legen wollen, keine Aufwendungen entstehen, sodass beispielsweise Nachnahmesendungen nur dann in den Briefkasten gelegt oder entgegengenommen werden, wenn dies in Textform vereinbart wurde und der Nachnahmebetrag bereits im Voraus vom Kunden dem Servicedienstleister entrichtet worden ist. Der Servicedienstleister kann die Entgegennahme von Postsendungen für den Kunden ablehnen, wenn diese nicht ausreichend frankiert sind oder Portoauslagen bzw. nicht vorher vereinbarte oder im Voraus vom Kunden bezahlte Aufwendungen mit der Annahme für den Servicedienstleister entstünden.

h) Der Servicedienstleister ist nicht verpflichtet, Postsendungen des Kunden zu versenden. Sofern der Kunde dies gegen Entgelt und Kostenübernahme mit dem Servicedienstleister vereinbart, versendet der Servicedienstleister die Postsendung auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Der Kunde muss die Adresse in Textform dem Servicedienstleister mitteilen. Besondere Versendungsanweisungen sind in Textform mitzuteilen. Anfallende Entgelte für die Leistung zahlt der Kunde dem Servicedienstleister gem.. der jeweils gültigen Preisliste im Voraus. Falls der Kunde für Postsendungen eine Versicherung wünscht, wird er dies dem Servicedienstleister in Textform mitteilen. Auch diese dadurch entstehenden Kosten Dritter (z.B. Porto, Versicherungspr.mie) zahlt der Kunde im Voraus. Der Servicedienstleister ist berechtigt bei Nichtzahlung des Kunden im Voraus seine Leistung zurückzubehalten. Dem Kunden steht es dann frei, nach Widerruf des Auftrags zur Weitersendung die Zusendungen abzuholen.

i) Nach Beendigung des Vertrags oder nach einer vom Kunden zu vertretenden Beendigung eines erteilten Sepa-Mandats erbringt der Servicedienstleister seine Leistungen nur gegen Vorkasse. Dies gilt auch, wenn trotz einer Vereinbarung ein wirksames Sepa-Mandat vom Kunden nicht erteilt wurde.

8. Plichten des Kunden

a) Der Kunde hat dem Servicedienstleister die erforderlichen Identifikationsunterlagen wie zum Beispiel einen Personalausweis bzw. Reisepass und einen Handelsregisterauszug oder den Registerauszug eines anderen an das Unternehmensregister berichtenden Registers, gegebenenfalls einen Auszug aus dem Transparenzregister vorzulegen und ihm zu erlauben die erforderlichen Ablichtungen hiervon zu erstellen. Auf Verlangen des Servicedienstleisters sind die Registerauskünfte in beglaubigter Form zu erteilen.

b) Der Kunde ist verpflichtet den Servicedienstleister über alle in die vorgenannten Register einzutragenden Tatsachen und Ereignisse, die entweder die Vertretungsberechtigung des Kunden im Verhältnis zum Servicedienstleister berühren oder einen m.glichen Bezug zu gesetzlichen Anzeigepflichten des Servicedienstleisters gem.. seiner Stellung als Verpflichteter gem.. Åò 23 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe c Geldwäschegesetz haben könnten, unverzüglich zu informieren.

Eine entsprechende Verpflichtung des Kunden besteht zur Auskunft und ungefragte Anzeige bezüglich aller weiteren Angaben, die der Servicedienstleister gegenüber Behörden gemäß gesetzlicher Verpflichtung zu machen hat.

Der Kunde hat hierfür im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen vollst.ndige Angaben zu machen und sämtliche relevanten Änderungen unverzüglich auch ohne Aufforderung dem Servicedienstleister mitzuteilen.

c) Registerauskünfte kann der Servicedienstleister auch während des Vertragsverhältnisses verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse hierfür geltend macht. Ein solches berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn der Servicedienstleister Kenntnis davon erlangt, dass Anderungen in der Vertretungsberechtigung der für eine Gesellschaft handelnden Personen eingetreten sein könnten (Wechsel in der Geschäftsführung, Änderung der Vertretungsberechtigungen, Vorliegen eintragungspflichtiger Tatsachen gem.. § 32 Handelsgesetzbuch. Der Servicedienstleister kann eine beglaubigte Registerauskunft verlangen. Der Servicedienstleister kann jederzeit den Nachweis der Vertretungsberechtigung der für einen Kunden handelnden Person verlangen. Dieser ist ihm in Schriftform auszuh.ndigen.

d) Auf Verlangen des Servicedienstleisters hat der Kunde ihm eine Genehmigung oder Vollmacht auszustellen, die den Servicedienstleister berechtigt, eine Auskunft aus den vorzitierten Registern einzuholen.

e) Die Kosten für die Registerauskunft und auch für eine verlangte Beglaubigung tr.gt der Kunde, wenn der Servicedienstleister nach dem Vertrag berechtigt war, eine Auskunft zu verlangen. Berechtigt ist der Servicedienstleister nur dann nicht, wenn er kein berechtigtes Interesse für sein Verlangen hatte oder er nach den ihm bekannt gewordenen Tatsachen zum Zeitpunkt des Verlangens keinen Anlass hatte, eine solche Registerauskunft zu verlangen, weil er nicht von dem Bestehen eines berechtigten Interesses ausgehen durfte.

f) Der Kunde teilt dem Servicedienstleister unverzüglich einen Adresswechsel oder Wechsel seiner Kontaktdaten (EMail, Telefon, Mobiltelefon, Fax-Nummer) in Textform mit. Eine E-Mail-Adresse ist dem Servicedienstleister zwingend anzugehen und regelm..ig, mindestens jeden dritten Werktag auf Posteingang abzufragen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Kommunikation über E-Mail von unberechtigten Dritten eingesehen und mitgelesen werden kann. Falls nur eine verschlüsselte Kommunikation über E-Mail gewünscht wird, teilt der Kunde dies dem Servicedienstleister in Textform mit.

g) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen

empf.ngt (wie zum Beispiel E-Mail-Adresse, Mobiltelefon, Faxger.t etc.) empfangsbereit sind und an der von ihm

angegebene Anschrift (Postweiterleitungsadresse) angenommen oder in einen Briefkasten eingelegt werden k.nnen.

h) Der Kunde ist verpflichtet, Einschreiben des Servicedienstleisters an der von ihm angegebenen Anschrift entgegenzunehmen bzw. diese in der Postdienststelle abzuholen, wenn er eine entsprechende Benachrichtigung erh.lt. Bei pers.nlicher Abwesenheit sorgt er für eine ordnungsgem..e Vertretung.

i) Der Kunde verpflichtet sich, s.mtliche Zahlungen bargeldlos zu leisten. Ohne eine besondere Vereinbarung der Vertragsparteien haben Zahlungen über ein Konto bei einer Europ.ischen Bank, Sparkasse oder europ.ischem Finanzdienstleister zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich für wiederkehrende Zahlungen dem Servicedienstleister ein Sepa-Mandat – in aller Regel in der Form eines Sepa-Firmenlastschrift-Mandat – zu erteilen. Zahlungen müssen für den Servicedienstleister Spesen frei eingehen. Der Servicedienstleister lehnt Bargeldzahlungen grunds.tzlich ab.

j) Der Kunde zeigt dem Servicedienstleister in Textform an, wenn er eine oder mehrere Sendungen erwartet, deren Inhalt einen hohen Wert haben. Von einem hohen Wert gehen die Parteien aus, wenn bei Abhandenkommen einer empfangenen Sendung ein Schaden von 150 Euro oder mehr entstünde. Im Zweifel hat der Kunde Anweisungen zu einer besonderen Aufbewahrung und sicheren Weiterleitung (z.B. mit einer entsprechenden Versicherung versehenen Sendung) an ihn zu geben.

k) Eine Anzeigeverpflichtung in Textform besteht jedenfalls dann, wenn für den Servicedienstleister eine Haftung in einer bei einem Vertrag der vorliegenden Art typischerweise nicht zu erwartenden H.he bei Erbringen seiner Leistung entstehen k.nnte.

l) Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, Waren oder Güter zu empfangen oder sich an seine hier vertragsgegenst.ndliche Gesch.ftsadresse schicken zu lassen, die Menschen oder Tiere, den Servicedienstleister oder dessen Kunden an deren Gesundheit gef.hrden und sch.digen k.nnten. Sollte dies vorkommen, wird der Kunde den Servicedienstleister hierüber informieren.

m) Der Kunde darf unter Verwendung der Gesch.ftsadresse keine rechtswidrigen oder die Rechte Dritter verletzenden Handlungen vornehmen oder vornehmen lassen.

n) Der Kunde tr.gt die Kosten der erforderlichen Abwehr der behaupteten Rechte Dritter, die dem Servicedienstleister durch ein pflichtwidriges Verhalten des Kunden entstehen (z.B. bei Verletzung von gewerblicher Schutzrechte Dritter bei unberechtigten Zeichen-/Namensgebrauch, Verletzung von Urheberrechten bei Nutzung von Wlan/Lan). Der Servicedienstleister kann einen angemessenen Vorschuss auf die ihm voraussichtlich entstehenden Kosten (z.B. Gerichtskosten bei einstweiliger Verfügung, Kosten einer Abschlusserkl.rung, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten, Abmahnkosten / Schadensersatz) verlangen. Dies umfasst auch den Fall, dass der Kunde dem Servicedienstleister zur Verwendung auf Schildern, elektronischen Displays, Internet-Pr.senz u.a. geschützte Designs, Geschmackmuster, Warenzeichen usf. überl.sst und Dritte gegen die Verwendung vorgehen.

o) Nutzt der Kunde R.umlichkeiten des Servicedienstleisters, so haftet er für alle Sch.den, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, es sei denn der Verursacher hat die Sch.den nicht zu vertreten.

p) Die Haftung des Kunden erstreckt auch auf alle Kunden oder Dritte wie Dienstleister, Handwerker, die auf Veranlassung des Kunden die R.umlichkeiten aufsuchen.

q) Der Kunde verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung für Sch.den, die durch die Nutzung der R.umlichkeiten des Servicedienstleisters an Rechtsgütern des Servicedienstleisters oder anderer Nutzer typischerweise entstehen k.nnen, mit ausreichender Deckung abzuschlie.en und die f.lligen Beitr.ge zu zahlen. Der Servicedienstleister kann einen Nachweis über den Abschluss und die regelm..ige Zahlung der Beitr.ge vom Kunden verlangen.

r) Kunden, die eine Büronutzung oder Nutzung der Konferenzr.ume vereinbart haben, müssen eine entsprechend Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abschlie.en und nachweisen (einschlie.lich der Zahlung f.lliger Pr.mien), welche die typischen Haftungsf.lle abdecken für Sch.den an K.rper, Leben und Gesundheit sowie Verm.gen, wenn sie Kunden in den R.umlichkeiten empfangen oder Dritten (z.B. Handwerkern, Dienstleistern) Zutritt zu den R.umlichkeiten gew.hren.

s) Sch.den, die sich an den R.umlichkeiten oder der Einrichtung des Servicedienstleisters zeigen, zeigt der Kunde diesem unverzüglich in Textform an, sofern die Sch.den in einem Bereich vorliegen, welcher dem Kunden zur Nutzung oder zur Mitnutzung überlassen wurde (Anzeigeverpflichtung).

t) Die Haftung des Kunden für Sch.den erstreckt sich auch auf solche Personen, die mit ihm oder in seinem Auftrag oder mit seinem Willen die R.umlichkeiten des Servicedienstleisters nutzen.

u) Der Servicedienstleister ist berechtigt n.here Einzelheiten der Nutzung der R.umlichkeiten in einer Hausordnung oder Nutzungsordnung zu regeln. Diese wird dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde hat sich nach dieser in seinem Nutzungsverhalten zu richten. .nderungen der Hausordnung / Nutzungsordnung sind zul.ssig und werden dem Kunden angezeigt.

v) Der Kunde erh.lt soweit für die gebuchte Leistung erforderlich einen Schlüssel für die R.umlichkeiten oder den gebuchten Locker / Spind. Es gelten neben den Regelungen der vertraglichen Vereinbarung einschlie.lich der AGB die Bedingungen der dann gesondert zu schlie.enden Vereinbarung (z.B. einer „Schlüsselempfangsbest.tigung“).

Der Servicedienstleister kann die .berlassung der Schlüssel von der Stellung von Sicherheiten in angemessener H.he abh.ngig machen. Diese Betr.ge werden nicht verzinst. Einen über den Betrag der Sicherung hinaus gehenden Schaden bei Verlust geltend zu machen, beh.lt sich der Servicedienstleister hiermit ausdrücklich vor. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden geltend zu machen. Die Schlüssel sind pfleglich zu behandeln und dürfen vom Kunden nur nutzungsberechtigten Dritten überlassen werden. Der Schlüssel ist vor Verlust und unbefugter Nutzung geschützt aufzubewahren. Wenn der Kunde den Verlust eines Schlüssels zu vertreten hat, wird der Servicedienstleister seinen ihm entstandenen Schaden geltend machen. In der Preisliste kann der Servicedienstleister den ihm typischerweise entstehenden Schaden bei einem Schlüsselverlust beziffern. Einen h.heren Schaden oder niedrigeren Schaden geltend zu machen, bleibt den Vertragsparteien vorbehalten. Dem Kunden wird empfohlen eine Versicherung abzuschlie.en, die den Verlust und die Haftung für die daraus entstehenden Sch.den abdeckt. Ein Verlust ist unverzüglich in Textform anzuzeigen.

w) Abrechnungen des Servicedienstleisters prüft der Kunde umgehend. Für den Kunden erkennbar zu erhebende Einwendungen erhebt der Kunde innerhalb von 36 Werktagen nach Zugang der Abrechnung. Versp.tete erhobene Einwendungen begründen einen Ausschluss des Kunden mit einer solchen Einwendung.

x) Dem Servicedienstleister von Dritten nach Abrechnung gegenüber dem Kunden in Rechnung gestellte Kosten der Leistungserbringung für Dienstleistungen, die der Kunde beauftragt hat, kann der Servicedienstleister dem Kunden auch noch nachtr.glich in Rechnung stellen, wenn er sich dies bei der Abrechnung ausdrücklich in Bezug auf bestimmte Leistungen Dritter vorbehalten hat, sofern der Servicedienstleister die Versp.tung nicht zu vertreten hat.

y) Der Kunde versichert, dass er zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Leistungen des Servicedienstleisters ausschlie.lich zur Ausführung von Leistungen verwenden wird, die den Vorsteuerabzug zulassen. Sollten die Voraussetzungen zum vollen Vorsteuerabzug nicht mehr vorliegen, informiert der Kunde den Servicedienstleister unverzüglich und zahlt ab dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsentfalls die vereinbarte Vergütung (netto zuzüglich MwSt.) ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer als Bruttosumme. Wenn sich die gesetzliche Mehrwertsteuer .ndert, .ndert sich automatisch auch die zu entrichtende Bruttovergütung. Erw.chst dem Servicedienstleister durch eine unterlassene oder verspätete Anzeige ein Schaden (z.B. bei dann fehlerhafter in Rechnungstellung oder nicht zul.ssigem Ausweis von Umsatzsteuer), hat der Kunde diesen dem Servicedienstleister auszugleichen.

9. Weitere Services und Pflichten des Servicedienstleisters

a) Der Servicedienstleister bringt ein Firmenschild oder eine vergleichbare Einrichtung (z.B. elektronisches Display) im Eingangsbereich oder im Flur des Erdgeschosses des Hauses an. Die Gr..e des Schildes und seine Gestaltung richtet sich nach der Gesamtgestaltung des Objekts und fügt sich in seiner Gestaltung der Pr.sentation der vom Servicedienstleister verwalteten Gesch.ftsadressen ein. Wenn der Kunde besondere Gestaltungswünsche hat, z.B. eine bestimmt graphische Gestaltung wünscht oder die Gestaltung nach einem Muster wünscht, so werden die hierfür entstehenden Kosten vom Kunden getragen. Eine angemessene Vorauszahlung kann vom Servicedienstleister verlangt werden.

b) Die Daten des Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und nur an Dritte weitergegeben, wenn dies gesetzlich verlangt wird, zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist oder eine Einwilligung des Kunden vorliegt. Eine Datenschutzerkl.rung ist Gegenstand dieses Vertrags in jeweils aktueller Form. Der Kunde kann diese jederzeit auf der Website des Servicedienstleisters einsehen.

c) Kommen dem Servicedienstleister für diesen erkennbar Gesch.ftsgeheimnisse des Kunden zur Kenntnis vereinbaren die Parteien hiermit eine Geheimhaltungsverpflichtung.

d) Die Weiterleitung eingehender Sendungen oder das Einscannen und Versenden von Briefsendungen erfolgt nach gesonderten Vereinbarungen in Textform zu diesem Vertrag. Hierfür gilt die Preisliste in der jeweils gültigen Gestalt. Kosten Dritter (Fremdspesen) z.B. Postversandkosten durch DHL u.a. werden als Kosten vom Kunden zus.tzlich getragen. Eine angemessene Vorauszahlung kann verlangt werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden H.he ist zus.tzlich zu zahlen.

e) Bei einer beauftragten Weiterleitung an eine vom Kunden angegebene Anschrift schuldet der Servicedienstleister nur die rechtzeitige und ordnungsgem..e .bergabe an ein zur Weiterleitung geeignetes Unternehmen (z.B. DHL, Postdienstleister).

f) Bei einer beauftragten Weiterleitung eingescannter Briefe (Digitalisierung) schuldet der Servicedienstleister das Einscannen und Umwandeln in PDF-Dateien sowie das Weiterleiten per EMail. Andere Vereinbarungen (z.B. .berprüfen des Scans auf .bereinstimmung mit dem Original, Versendung von verschlüsselten Dateien, besonderer Datei-Formate, Verschlüsselung von E-Mails) bedürfen der gesonderten Vereinbarung in Schriftform. Der Servicedienstleister kann das Einscannen von Briefen grunds.tzlich ablehnen. Es ist auf Briefe im Format DinA4 beschr.nkt.

g) Gehen beim Servicedienstleister für diesen unzweifelhaft erkennbar Schreiben mit Postzustellungsurkunde ein oder werden solche durch einen Gerichtsvollzieher oder einen Amtstr.ger zugestellt, so wird der Kunde darüber sp.testens am n.chsten Werktag, wenn dieser kein Samstag ist, informiert, sofern eine Vollmacht gem.. Åò 171 ZPO erteilt wurde oder ausdrücklich ein entsprechender Service in Schriftform gebucht wurde. Andernfalls gilt die vertraglich vereinbarte Postübersendung bzw. Abholung durch den Kunden als vertragsgem..e Behandlung auch dieser Schreiben.

10. Haftung und Ausschlussfrist

a) Der Kunden stellt den Servicedienstleister von allen Ansprüchen des Absenders frei, eventuelle Haftungsansprüche im Innenverh.ltnis bleiben hiervon unberührt.

b) Der Servicedienstleister darf ordnungsgem.. bevollm.chtigten Vertretern des Kunden s.mtliche Sendungen für den Kunden aush.ndigen. Es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

c) Der Servicedienstleister haftet für leicht f.hrl.ssig verursachte Sach- und Verm.genssch.den nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die Haftung bei Sch.den an Leib, Leben oder Gesundheit geltenden die gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt bleiben auch die Bestimmungen zur Produkthaftung.

d) Da der Kunde den Rechtsschein eines Gesch.ftsbetriebs vor Ort durch das Anbringen von Firmenschildern oder einer Angabe einer Firma in einem elektronischen Display im oder am Haus sowie eines Briefkastens wünscht oder zumindest billigend in Kauf nimmt, haftet der Servicedienstleister nicht für Rechtsfolgen, die beim Kunden eintreten, dass Zustellungen von Schreiben an dieser Gesch.ftsadresse auch unter Einschaltung des Serviceanbieters bzw. seines Personals oder durch blo.es Einlegen in den Briefkasten bewirkt werden.

Dem Kunden wird dringend empfohlen, wenn er Zustellungen erwartet, mit Hinblick auf dieses Risiko die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und zum Beispiel eine tägliche Abholung der an ihn adressierten Briefe durchzuführen.

e) Ansprüche des Kunden, die bei Vertragsende geltend gemacht werden k.nnen, zeigt der Kunde der Servicedienstleister spätestens drei Monate nach Vertragsende mit der Aufforderung zum Anerkenntnis oder zur Leistung in Textform an. Erkennt der Servicedienstleister die Sch.den dem Grunde oder der H.he nach nicht innerhalb der folgenden drei Monate in Schriftform an, so hat der Kunde Klage wegen der geltend gemachten Forderungen zu erheben, um nicht mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen zu sein. Dies gilt nicht für Sch.den des Kunden Leben, Gesundheit oder K.rper sowie Sch.den nach dem Produkthaftungsrecht.

11. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsrecht

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Ansprüchen gegen den Servicedienstleister sind ausgeschlossen, soweit die betreffenden Forderungen des Kunden nicht unbestritten oder rechtskr.ftig festgestellt sind. Das gilt auch für dem Kunden abgetretene Forderungen Dritter.

12. Sicherheitsleistung

Der Servicedienstleister kann vom Kunden für seine Leistungen eine angemessene Sicherheit verlangen. Insbesondere kann der Servicedienstleister bei Nutzung von R.umlichkeiten des Servicedienstleisters z.B. vor und beider Nutzung einen Büroarbeitsplatzes oder einen Konferenzraumes, Leistung eines Caterings, bei einer Event-Ausrichtung und anderen Dienstleistungen eine angemessene Sicherheit im Voraus verlangen. Die Sicherheit ist nicht zu verzinsen. Die Angemessenheit ermittelt sich auch nach der H.he des m.glichen Schadenseintritts.

Eine angemessene Sicherheit kann auch im Nachhinein, also auch nach .berlassen der Nutzung noch verlangt werden.

Die Sicherheit dient s.mtlichen Ansprüchen aus dem Servicedienstleistungsvertrag des Kunden. Eine ganz oder teilweise in Anspruch genommene Sicherheit ist unverzüglich vom Kunden wieder aufzufüllen.

13. Rückbelastung

Im Falle einer Rücklastschrift (auch bei Sepa-Mandaten) oder Ablehnung bei Entgegennahme einer Zahlung mittels einer Kreditkarte ist der Servicedienstleister berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in H.he von 25 € zuzüglich der dann aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Vorgang zu berechnen.

14. Vertretungsregelung

Bei einer Personenmehrheit als Vertragspartner gilt jedes Mitglied der Personenmehrheit (Gesellschafter) als vertretungsberechtigt, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes in Schriftform von Seiten des Vertragspartners erkl.rt worden. Jedes Mitglied der Personenmehrheit gilt bis auf Widerruf grunds.tzlich mit Vertragsschluss als berechtigt, rechtgesch.ftliche Erkl.rungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen, sofern bei Vertragsschluss alle Mitglieder wirksam vertreten waren oder in Peron mitgewirkt haben. Ein Widerruf hat in Schriftform zu erfolgen. Der Zugang einer Erkl.rung bei einem Mitglied einer Personenmehrheit gilt als Zugang bei allen Mitgliedern.

15. Regelungen zu Streitschlichtung, Formerfordernis, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

a) Der Servicedienstleister ist weder verpflichtet noch bereit an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

b) Alle Vereinbarungen der Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Erg.nzungen oder .nderungen des Vertrages und für etwaige Genehmigungserkl.rungen. Mündliche Abreden wurden vor oder bei Vertragsschluss nicht getroffen. S.mtliche Vereinbarungen wurden in Schriftform festgehalten.

c) Das Vertragsverh.ltnis unterliegt ausschlie.lich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien verpflichten sich bei einer zul.ssigen Rechtswahl, das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland zu w.hlen.

d) Soweit die Parteien darüber verfügen k.nnen (ÅòÅò 29 Abs. 2, 38 ZPO), ist der Erfüllungsort für s.mtliche vertraglichen Ansprüche der Vertragsparteien und der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverh.ltnis Düsseldorf. Die Parteien k.nnen jeweils auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden

e) Sollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages, der Allgemeinen Gesch.ftsbedingungen oder einzelner Regelungen der Vertragsparteien unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Vereinbarung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am n.chsten kommt.